Datenträgervernichtung

Zertifizierte Vernichtung von Datenträgern nach Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.

Datenträgervernichtung

Wenn Sie als Unternehmensverantwortlicher personenbezogene Daten Ihrer Firma (z. B. alte Akten, aber auch ausrangierte und defekte Datenträger) durch ein Dienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) vernichten lassen wollen, so bleiben Sie datenschutzrechtlich dennoch weiterhin in der Verantwortung (§ 11 Bundesdatenschutzgesetz BDSG). Sie sind verpflichtet den Datenvernichtungsbetrieb (Auftragnehmer) sorgfältig auszuwählen und dabei besonderes Augenmerk auf seine Sicherheitsvorkehrungen zu legen. Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen und muss insbesondere klare Aussagen über folgende Teilbereiche enthalten:

  • Spezifizierung der Datenvernichtung z.B. Sicherheitsstufe nach DIN 32757 oder DIN 66399
  • Darstellung der beim Auftragnehmer vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit sowie
  • Festlegung etwaiger Unterauftragsverhältnisse (Subunternehmer)
  • Der Auftragnehmer darf die Daten nur im Rahmen dieser sogenannten "Weisungen" des Auftraggebers verarbeiten, d.h. in diesem Zusammenhang transportieren, vernichten und entsorgen.

Datenträgervernichtung mit Vernichtungszertfikat nach BDSG

Beim Kooperationspartner der BSG Wüst • Data Security werden Datenträger mittels eines speziellen Schneidgranulators rückinformationssicher nach genormten Regularien vernichtet. Selbstverständlich erhält der Auftraggeber nach Abschluß der Vernichtungsaktion ein Vernichtungszertifikat nach BDSG.

Vernichtung von Datenträgern

Als Datenträger definieren wir unter anderem:

  • Mikrofilme
  • Disketten
  • CD- + DVD ROM's und RAM’s
  • Filme
  • Farbbänder
  • Scheckkarten
  • Röntgenbilder
  • Radarfilme
  • Karbonbänder
  • Magnetische Datenträger (Magnetbänder und Band-Kassetten)
  • Videofilme
  • DVD's
  • Audio-Tapes

Auch wenn die zu vernichtenden Datenträger keine personenbezogenen Daten enthalten, sondern sonstige firmeninterne Daten, sollten sie die oben genannte Vorgehensweise dennoch einhalten, damit die vertraulichen Firmendaten nicht in „falsche Hände“ geraten.

Sicherheitsstufen Datenträgervernichtung nach DIN 32757

Eine Übersicht über die Sicherheitsstufen Aktenvernichtung und Datenträgervernichtung nach DIN 32757 können Sie sich hier als PDF herunterladen.

DIN 32757

Hier können Sie die DIN 32757 herunterladen.

 

Download: DIN 32757

Datenträgervernichtung nach DIN 66399

Informationen zur Aktenvernichtung und Datenträgervernichtung nach DIN 66399 können Sie sich hier als PDF herunterladen.

DIN 66399

Hier können Sie Informationen zur neuen DIN 66399 herunterladen.

 

Download: DIN 66399

BSI Empfehlungen zur Datenträgervernichtung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im IT Grundschutzkatalog unter der Rubrik "Maßnahmenkataloge/Organisation "Empfehlungen für das Löschen von Datenträgern" veröffentlicht.

BSI-Empfehlungen zur Datenträgervernichtung

Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur Datenträgervernichtung finden Sie im Grundschutzhandbuch unter diesem Link.

Aufbewahrungsfristen für Ihre Daten

Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von geschäftlichen Unterlagen, es gibt aber auch steuerliche Gründe zur Aufbewahrung. Eine Liste aufbewahrungspflichtiger Unterlagen finden Sie unter Aufbewahrungsfristen.

 

Weitere Informationen zu Datenträgervernichtung finden Sie hier:

 

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Wir beraten Sie gerne.
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Mo-Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

+49 800 2743282

Datenträgervernichtung Facts
Datenträgervernichtung mit Vernichtungszertfikat nach BDSG

Nach Abschluß der Vernichtungsaktion erhalten Sie ein Vernichtungszeritifikat

Datenträgervernichtung nach DIN 32757 oder DIN 66399

Datenträgervernichtung entsprechend der in DIN 32757 und DIN 66399 aufgeführten Sicherheitsstufen.

BSI Empfehlungen

Vernichtung nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).