Aktenvernichtung Sicherheitsstufen DIN 32757
Sicherheitsstufen Aktenvernichtung nach DIN 32757.
Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 1
Sicherheitsstufe 1
- Allgemeines Schriftgut, das nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unlesbar gemacht werden soll.
- Streifen 12 mm oder schmaler
- Partikel Teilchenflächen bis max. 2000 mm²
- Vorschrift DIN 32757-1
- Stufe 1
Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 2
Sicherheitsstufe 2
- Interne Unterlagen, die unlesbar gemacht werden sollen wie beispielsweise EDV-Listen oder Fehlkopien.
- Streifen 6 mm oder schmaler, Teilchenfäche bis max. 594 mm²
- Partikel Teilchenflächen bis max. 800 mm²
- Vorschrift DIN 32757-1
- Stufe 2
Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 3
Sicherheitsstufe 3
- Vertrauliches Schriftgut wie beispielsweise personenbezogene Daten und Dokumente.
- Streifen 2 mm oder schmaler
- Partikel 4 mm x 80 mm und kleiner oder Teilchenflächen bis max. 320 mm²
- Vorschrift DIN 32757-1
- Stufe 3
Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 4
Sicherheitsstufe 4
- Geheimzuhaltendes Schriftgut, das für ein Unternehmen existenziell wichtig ist.
- Streifen -
- Partikel 2 mm x 15 mm und kleiner oder Teilchenflächen bis max. 30 mm²
- Vorschrift DIN 32757-1
- Stufe 4
Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 5
Sicherheitsstufe 5
- Geheimzuhaltendes Schriftgut, wenn außergewöhnliche Sicherheitsanforderungen zu stellen sind..
- Streifen -
- Partikel 0,8 mm x 13 mm und kleiner oder Teilchenflächen bis max. 10 mm²
- Vorschrift DIN 32757-1
- Stufe 5
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