Aktenvernichtung Sicherheitsstufen DIN 32757

Sicherheitsstufen Aktenvernichtung nach DIN 32757.

Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 1

Sicherheitsstufe 1

  • Allgemeines Schriftgut, das nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unlesbar gemacht werden soll.
  • Streifen 12 mm oder schmaler
  • Partikel Teilchenflächen bis max. 2000 mm²
  • Vorschrift DIN 32757-1
  • Stufe 1

Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 2

Sicherheitsstufe 2

  • Interne Unterlagen, die unlesbar gemacht werden sollen wie beispielsweise EDV-Listen oder Fehlkopien.
  • Streifen 6 mm oder schmaler, Teilchenfäche bis max. 594 mm²
  • Partikel Teilchenflächen bis max. 800 mm²
  • Vorschrift DIN 32757-1
  • Stufe 2

Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 3

Sicherheitsstufe 3

  • Vertrauliches Schriftgut wie beispielsweise personenbezogene Daten und Dokumente.
  • Streifen 2 mm oder schmaler
  • Partikel 4 mm x 80 mm und kleiner oder Teilchenflächen bis max. 320 mm²
  • Vorschrift DIN 32757-1
  • Stufe 3

Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 4

Sicherheitsstufe 4

  • Geheimzuhaltendes Schriftgut, das für ein Unternehmen existenziell wichtig ist.
  • Streifen -
  • Partikel 2 mm x 15 mm und kleiner oder Teilchenflächen bis max. 30 mm²
  • Vorschrift DIN 32757-1
  • Stufe 4

Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 5

Sicherheitsstufe 5

  • Geheimzuhaltendes Schriftgut, wenn außergewöhnliche Sicherheitsanforderungen zu stellen sind..
  • Streifen -
  • Partikel 0,8 mm x 13 mm und kleiner oder Teilchenflächen bis max. 10 mm²
  • Vorschrift DIN 32757-1
  • Stufe 5

 

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